Links zu rechtlichen Aspekten digitaler Lehre

In letzter Zeit hat es einige interessante Veranstaltungen zum Thema Rechtsaspekte in der digitalen Lehre gegeben. Natürlich können diese Veranstaltungen nicht die Rechtsberatung der einzelnen Hochschulen ersetzen. Im Gegenteil: Jede Hochschule handhabt diese Aspekte ein bisschen anders und auf der sicheren Seite sind diejenigen, die sich mit der Rechtsabteilung kurzschließen. Wir haben trotzdem mal ein paar Veranstaltungsaufzeichnungen und Linktipps zusammengestellt, die für eine grundlegende Information auf dem Gebiet gut sind.

Da sich die Rechtssprechung aber auch immer wieder verändert, sind die Tipps allerdings auch keine Garantie, dass es auch noch in ein paar Monaten so ist wie zum Veröffentlichungstermin dieses Beitrags. Wie gesagt: Eine Rückversicherung bei der Rechtsabteilung ist immer eine gute Idee (s. u.).

Rechtsfragen Update: Von der EU-Urheberrechtslinie bis zu den täglichen Herausforderungen bei Online-Klausuren

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Gemeinsame Veranstaltung des Multimedia Kontors Hamburg und des ELAN e.V. aus Niedersachsen mit unterschiedlichen Expert*innen

Datenschutzgrundlagen für den Hochschulbereich

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Webinar des Multimedia Kontors Hamburg

Rechtsgültge E-Prüfungen und Proctoring

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Quickstarter Online-Lehre“ des Portals e-teaching.org in Zusammenarbeit mit dem Hochschulforum Digitalisierung und der Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft haben Dr. Matthias Baum (TU München), Claudia Bremer (GMW) und Dr. Jens Bücking (Uni Bremen) einige Aspekte rund um E-Klausuren (und weitere E-Prüfungsformate) beleuchtet. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung ist hier zu finden: Elektronische Prüfungen.

Rechtsinformationsstelle der DH NRW

Seit Mai 2020 bietet die Digitale Hochschule NRW eine Rechtsinformationsstelle zu E-Learning-Themen an. Dort kann unter anderem ein Newsletter abonniert werden, in dem gerade aktuelle Themen rechtlich durchleuchtet werden. Weitere Informationen gibt es hier: DH-NRW – Rechtsinformation zum E-Learning.

Dezernat 2.4 der FernUni

Verbindliche Rechtsauskünfte können nur die jeweiligen Justiziare der Hochschulen geben. Für die FernUni ist dies das Dezernat 2.4 – Hochschul-, Vertrags- und Urheberrecht (interner Link).



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