Tag: 26. April 2018

Am 25.4. informierte das Dezernat 2.4 über die Neuerungen im Urheberrechtsgesetz (UrhG), die für die FernUni relevant sind. Dabei ging es vor allem um die Nutzung von Materialien in der Lehre und die lizenzrechtlichen Aspekte. Grundsätzlich ändert sich für Lehrende an der FernUni erst einmal nichts: Die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material sollte grunddsätzlich mit dem Dezernat abgeklärt werden. Allerdings gibt es einige Angaben im Gesetzestext, die klarer sind als vorher.